Immobilienregelung nach Trennung – Das sind die Optionen




Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Verkauf der Immobilie



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich HIER auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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